Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, und Aktualität der oben gemachten Angaben übernehmen können.
Hinweis
Die Amtszeit des Betriebsrats endet in der Regel vier Jahre nach ihrem Beginn ( § 21 BetrVG)..
Der Wahlvorstand muss darauf achten, dass bei der Neuwahl keine betriebsratslose Zeit eintritt. In unserem Muster-Zeitplan, zeigen wir Ihnen auf, wie Sie die einzelnen Schritte Ihrer Betriebsratswahl terminlich planen können. Zum Vergleich finden Sie die jeweils letztmöglichen Termine für die einzelnen Schritte bis zur Betriebsratswahl.
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